Erwägungsgrund 68 32026R1818
Für die Zwecke dieser Verordnung sollten die Namen natürlicher Personen und die entsprechenden Kontaktdaten in den Dokumenten erscheinen, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten im Zuge der Durchführung dieser Verordnung bearbeitet werden, nämlich bei der Meldung und Zulassung von Betrieben, der Registrierung von Hunden und Katzen, der Überprüfung der Registrierung von Hunden und Katzen sowie der Einfuhr von Hunden und Katzen. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist mit Blick auf das öffentliche Interesse gerechtfertigt, das darin besteht, dass die Anforderungen an das Wohlergehen von Hunden und Katzen, einschließlich der Durchführung amtlicher Kontrollen, geachtet werden, dass die Rückverfolgbarkeit sichergestellt wird, dass verhindert wird, dass diese Anforderungen an das Wohlergehen umgangen werden und dass gegen den illegalen Handel mit Hunden und Katzen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch, im Falle von Einfuhren, ausgehend von Drittländern vorgegangen wird.