Erwägungsgrund 54 32026R1818
Die durch die vorliegende Verordnung vorgeschriebene Änderung der Praktiken in Bezug auf den Fortpflanzungszyklus könnte sich in einigen Fällen negativ auf die Einnahmen von Hunde- und Katzenzüchtern auswirken, da die Zahl der pro Jahr erzeugten Würfe abnimmt. Daher ist es notwendig, den Züchtern zusätzliche Zeit für die Anpassung ihrer Geschäftsmodelle einzuräumen.