Erwägungsgrund 60 32026R1818
Einige Unternehmer, die Hunde oder Katzen in Verkehr bringen, ermutigen potenzielle Abnehmer mit emotionalen Argumenten zu einem Kauf um jeden Preis, ohne den potenziellen Eigentümer auf die Folgen des Eigentums an einem Hund oder einer Katze hinzuweisen. Andere Unternehmer heben die Verantwortung hervor, die mit dem Eigentum an einem Heimtier verbunden ist, was von Natur aus zur Folge haben könnte, dass ihre Möglichkeiten, Hunde oder Katzen in der Union in Verkehr zu bringen, eingeschränkt werden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Einstellungen begünstigt tendenziell die weniger verantwortungsbewussten Unternehmer, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt, obwohl es für das Tierwohl und die öffentliche Ordnung wichtig ist, die Verbraucher beim Erwerb eines Hundes oder einer Katze über ihre Verantwortlichkeiten zu informieren. Daher ist es gerechtfertigt, allen Unternehmern, die Hunde oder Katzen in der Union in Verkehr bringen, vorzuschreiben, die künftigen Eigentümer über ihre Verantwortlichkeiten zu informieren. Erfolgt das Inverkehrbringen eines Hundes oder einer Katze durch einen Unternehmer über eine Online-Bewerbung, sollte diese mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen werden, um die Botschaft der verantwortungsbewussten Tierhaltung wirksam zu vermitteln. Mit Blick auf das gute Funktionieren des Marktes und den Verbraucherschutz ist es wichtig, dass die verantwortungsbewusste Haltung von Heimtieren gefördert und verhindert wird, dass Hunde und Katzen ausgesetzt werden, weil sich Heimtiereigentümer der Verantwortung, die mit dem Eigentum an einem Heimtier einhergeht, vor dem Erwerb des Tieres nicht bewusst waren. Demnach sollte die Verpflichtung, Online-Bewerbungen, die den Verkauf, die unentgeltliche Abgabe oder andere Formen der Übertragung des Eigentums betreffen, mit einem Warnhinweis hinsichtlich einer verantwortungsbewussten Tierhaltung zu versehen, auch auf natürliche oder juristische Personen Anwendung finden, bei denen es sich nicht um Unternehmer handelt. Die Verpflichtung, einen Warnhinweis im Hinblick auf verantwortungsbewusste Tierhaltung anzubringen, richtet sich unmittelbar an die Personen, die Hunde und Katzen für die Zwecke dieser Verordnung in Verkehr bringen. Die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung oder geltende einzelstaatliche Vorschriften über die redaktionelle Verantwortung, die nicht auf Unionsebene harmonisiert sind, sollen nicht berührt werden.