Erwägungsgrund 34 32026R1818
Es gibt Hinweise darauf, dass im Unionsgebiet Tätigkeiten – in einigen Fällen mit einer grenzübergreifenden Komponente – stattfinden, bei denen Hunde und Katzen körperlichem und psychischem Leid ausgesetzt sind und die in einigen Fällen zum Tod führen können. Hundekämpfe sind ein charakteristisches Beispiel für derlei Tätigkeiten. Mit der vorliegenden Verordnung sollte es Unternehmern verboten werden, Tätigkeiten auszuüben, die Hunden und Katzen in ihrer Obhut Leid verursachen.