Erwägungsgrund 75 32026R1818
Um den Verbraucherschutz zu verbessern und eine ordnungsgemäße Rückverfolgbarkeit von in die Union eingeführten Hunden und Katzen sicherzustellen, sollte im Rahmen dieser Verordnung vorgeschrieben werden, dass die Tiere vor ihrem Eingang in die Union gekennzeichnet werden und dass ihre Einführer sicherstellen, dass die Tiere in einer der Datenbanken der Mitgliedstaaten registriert sind. Dies wird zu einer besseren Überwachung der Verbringung dieser Tiere führen. Darüber hinaus hat die koordinierte Maßnahme der EU gegen den illegalen Handel mit Katzen und Hunden, die 2022 und 2023 durchgeführt wurde, gezeigt, dass eine der gängigen betrügerischen Praktiken beim Handel mit Hunden und Katzen darin besteht, Hunde und Katzen, die für den Handel bestimmt sind, in die Union einzuführen, wobei geltend gemacht wird, dass es sich bei diesen Verbringungen um Verbringungen zu nichtkommerziellen Zwecken im Sinne der Tiergesundheitsvorschriften der Union handelt, d. h. Verbringungen von Hunden und Katzen, die vom Eigentümer oder von einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person ohne die Absicht einer Übertragung des Eigentums mitgeführt werden. Um den Mitgliedstaaten Instrumente zur Durchführung risikobasierter Kontrollen gegen diese betrügerische Praxis an die Hand zu geben, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass der Eingang von Hunden und Katzen in die Union zu nichtkommerziellen Zwecken unabhängig von der Anzahl der Tiere vorab über eine spezielle Reisedatenbank der Union für Heimtiere als solcher gemeldet wird. In dieser Datenbank sollten die Meldungen für den Eingang aller solcher Tiere in die Union unabhängig vom Eingangsort erfasst werden, damit die Mitgliedstaaten über den erforderlichen Überblick verfügen und zur Aufdeckung verdächtiger Verbringungen beitragen können. Aus diesem Grund sollte die Kommission diese Datenbank einrichten und pflegen, damit die Mitgliedstaaten für ihre Kontrolltätigkeiten Zugang zu allen verfügbaren Informationen haben. Die Mitgliedstaaten sollten die in der Datenbank erfassten Informationen nutzen und gegebenenfalls gezielte Kontrollen verdächtiger Verbringungen durchführen, erforderlichenfalls auch Überprüfungen vor Ort.