Erwägungsgrund 104 32009L0138
Diese Richtlinie spiegelt ein innovatives Aufsichtsmodell wider, bei dem der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde eine Schlüsselfunktion zukommt, während der für die Einzelaufsicht zuständigen Behörde weiterhin eine wichtige Rolle zuerkannt wird. Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Aufsichtsbehörden gehen Hand in Hand mit ihrer Verantwortlichkeit.