Erwägungsgrund 101 32009L0138
Die konsolidierte Solvenzkapitalanforderung für eine Gruppe sollte der globalen Risikodiversifizierung Rechnung tragen, die in allen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dieser Gruppe existiert, um die Risikoexponierung der Gruppe angemessen zu berücksichtigen.