Erwägungsgrund 139 32009L0138
Durch den Erlass dieser Richtlinie ändert sich das Risikoprofil des Versicherungsunternehmens gegenüber dem Versicherungsnehmer. Die Kommission sollte so bald wie möglich, spätestens jedoch Ende 2010 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung vorlegen, der den Folgen der vorliegenden Richtlinie für Versicherungsnehmer Rechnung trägt.