Erwägungsgrund 3 32009L0138
Im Interesse eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes sollten abgestimmte Regelungen für die Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen und — mit Blick auf den Gläubigerschutz — für die Sanierungs- und Liquidationsverfahren im Falle von Versicherungsunternehmen aufgestellt werden.