Erwägungsgrund 106 32009L0138
Es muss dafür gesorgt werden, dass die Eigenmittel innerhalb der Gruppe angemessen verteilt und bei Bedarf zum Schutz von Versicherungsnehmern und Begünstigten verfügbar sind. Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten zu diesem Zweck über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihre Solvenzkapitalanforderung zu decken.