Erwägungsgrund 57 32009L0138
Zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sollte es möglich sein, vertretbare Interpolationen und Extrapolationen anhand von Marktwerten, die sich direkt ermitteln lassen, vorzunehmen.
Zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen sollte es möglich sein, vertretbare Interpolationen und Extrapolationen anhand von Marktwerten, die sich direkt ermitteln lassen, vorzunehmen.