Erwägungsgrund 14 32009L0138
Der Schutz der Versicherungsnehmer setzt voraus, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen wirksamen Solvabilitätsvorschriften unterliegen, die eine effiziente Kapitalallokation in der Europäischen Union bewirken. Im Lichte der Marktentwicklungen ist das gegenwärtige System nicht mehr angemessen. Daher muss ein neuer regulatorischer Rahmen eingeführt werden.