Erwägungsgrund 89 32009L0138
Um den internationalen Aspekten der Rückversicherung Rechnung zu tragen, sollte der Abschluss internationaler Vereinbarungen mit Drittländern ermöglicht werden, in denen festgelegt wird, mit welchen Mitteln Rückversicherungsunternehmen, die im Staatsgebiet einer Vertragspartei tätig sind, überwacht werden sollen. Außerdem sollte ein flexibles Verfahren vorgesehen werden, um auf Gemeinschaftsebene die Gleichwertigkeit der Aufsicht gegenüber Drittländern feststellen zu können und so die Liberalisierung des Rückversicherungsgeschäfts in Drittländern im Wege der Niederlassung oder der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen zu verbessern.