Erwägungsgrund 25 32009L0138
Die Aufsichtsbehörden sollten berücksichtigen können, wie sich freiwillige Verhaltens- und Transparenzkodizes, die die einschlägigen Institute, die mit nicht regulierten oder alternativen Kapitalanlageinstrumenten arbeiten, befolgen, auf das Risikomanagement und die Vermögensverwaltung auswirken.