Erwägungsgrund 38 32009L0138
Um Transparenz zu gewährleisten, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mindestens einmal jährlich wesentliche Informationen über ihre Solvabilitäts- und Finanzlage veröffentlichen, d. h. die Informationen der Öffentlichkeit in gedruckter oder elektronischer Form kostenlos verfügbar machen. Die Veröffentlichung weiterer Informationen sollte den Unternehmen freigestellt sein.