Erwägungsgrund 22 32009L0138
Die Beaufsichtigung der Rückversicherungstätigkeit sollte den besonderen Merkmalen des Rückversicherungsgeschäfts Rechnung tragen, insbesondere ihrem globalen Charakter und der Tatsache, dass die Versicherungsnehmer selbst Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sind.