Erwägungsgrund 95 32009L0138
Maßnahmen zur Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe sollten den Behörden, die ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen beaufsichtigen, eine fundiertere Beurteilung von dessen finanzieller Situation ermöglichen.