Erwägungsgrund 109 32009L0138
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen könnten die Finanzlage von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen beeinflussen. Die Aufsichtsbehörden sollten daher die Möglichkeit haben, derartige Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen einer Aufsicht zu unterwerfen, wobei die Art der Beziehungen zwischen beaufsichtigten Unternehmen und nicht der Aufsicht unterliegenden Unternehmen einschließlich Versicherungsholdinggesellschaften und gemischten Versicherungsholdinggesellschaften zu berücksichtigen ist, und auf der Ebene des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn seine Solvabilität unzureichend ist oder unzureichend zu werden droht.