Erwägungsgrund 94 32009L0138
Im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften sollten weitere Arbeiten durchgeführt werden, wobei die in anderen Finanzsektoren durchgeführten Arbeiten berücksichtigt werden sollten.
Im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften sollten weitere Arbeiten durchgeführt werden, wobei die in anderen Finanzsektoren durchgeführten Arbeiten berücksichtigt werden sollten.