Erwägungsgrund 58 32009L0138
Für eine wirtschaftliche Bewertung der Versicherungs- bzw. Rückversicherungsverbindlichkeiten muss der erwartete Barwert von Versicherungsverbindlichkeiten auf der Grundlage aktueller und glaubwürdiger Informationen sowie realistischer Annahmen unter Berücksichtigung von finanziellen Garantien und Optionen in Versicherungs- oder Rückversicherungskontrakten berechnet werden. Die Anwendung wirksamer und harmonisierter versicherungsmathematischer Methoden sollte zur Pflicht gemacht werden.