Erwägungsgrund 8 32009L0138
Für die Aufnahme des Versicherungs- oder Rückversicherungsgeschäfts sollte eine vorherige Zulassung erforderlich sein. Folglich muss festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Verfahren diese Zulassung erteilt beziehungsweise versagt werden kann.