Erwägungsgrund 74 32009L0138
Der Rechtsrahmen enthält bislang weder detaillierte Kriterien für eine aufsichtsrechtliche Beurteilung des beabsichtigten Erwerbs einer Beteiligung noch ein Verfahren für ihre Anwendung. Um die nötige Rechtssicherheit, Klarheit und Vorhersehbarkeit in Bezug auf den Beurteilungsprozess und das entsprechende Ergebnis zu schaffen, müssen deshalb die Kriterien und das Verfahren der aufsichtsrechtlichen Beurteilung geklärt werden. Beides wurde durch die Richtlinie 2007/44/EG eingeführt. Die entsprechenden Bestimmungen sollten für die Bereiche Versicherung und Rückversicherung kodifiziert und in die vorliegende Richtlinie übernommen werden.