Erwägungsgrund 45 32021R2116
Im Einklang mit dem neuen GAP-Umsetzungsmodell sollte ein jährlicher Leistungsabschluss eingeführt werden, um zu kontrollieren, ob die Ausgaben gemessen an den gemeldeten Outputs förderfähig sind. Um Situationen zu begegnen, in denen den geltend gemachten Ausgaben keine entsprechenden gemeldeten Outputs gegenüberstehen und die Mitgliedstaaten diese Abweichung nicht begründen können, sollte ein Mechanismus zur Kürzung von Zahlungen eingeführt werden.