Erwägungsgrund 64 32021R2116
Angesichts der internationalen Dimension des Agrarhandels und im Hinblick auf das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes ist es notwendig, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu organisieren. Ferner ist es notwendig, auf Unionsebene ein zentrales Dokumentationssystem über Unternehmen einzurichten, die in Drittländern ansässig sind und Zahlungen erhalten oder tätigen.