Erwägungsgrund 107 32021R2116
Zudem sollten sich die Durchführungsbefugnisse der Kommission auf Vorschriften für die Form und den Zeitplan der Veröffentlichung der Begünstigten des EGFL und des ELER, die einheitliche Anwendung der Verpflichtung zur Unterrichtung der Begünstigten über die Veröffentlichung sie betreffender Daten und die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Rahmen der Veröffentlichung der Begünstigten des EGFL und des ELER erstrecken.