Erwägungsgrund 13 32021R2116
Um einen Überblick über die öffentlichen und privaten bescheinigenden Stellen sowie aktuelle Informationen über die aktiven bescheinigenden Stellen zu haben, sollte die Kommission von den Mitgliedstaaten Informationen erhalten und ein aktuelles Register der genannten Stellen führen. Damit auch das Europäische Parlament über genaue und aktualisierte Informationen verfügt, übermittelt die Kommission diesem jährlich das Verzeichnis der benannten bescheinigenden Stellen.