Erwägungsgrund 36 32021R2116
Die zuständigen nationalen Behörden sollten die gemäß dem Unionsrecht vorgesehenen GAP-Zahlungen in vollem Umfang an die Begünstigten leisten.
Die zuständigen nationalen Behörden sollten die gemäß dem Unionsrecht vorgesehenen GAP-Zahlungen in vollem Umfang an die Begünstigten leisten.