Erwägungsgrund 97 32021R2116
Die Durchführungsbefugnisse der Kommission sollten sich auf die Vorschriften für die Verfahren zur Erteilung, zum Entzug und zur Überprüfung der Zulassung von Zahlstellen und zur Benennung und Zulassung von Koordinierungsstellen sowie zur Aufsicht über die Zulassung von Zahlstellen; für die Vereinbarungen und Verfahren für die Kontrollen, die der Verwaltungserklärung der Zahlstellen zugrunde liegen, sowie deren Struktur und Format; für die Arbeitsweise der Koordinierungsstelle und die Übermittlung von Informationen durch diese Koordinierungsstelle an die Kommission; und für die Arbeitsweise der bescheinigenden Stellen, einschließlich der durchzuführenden Kontrollen und der diesen Kontrollen unterliegenden Stellen, sowie die von diesen Stellen zu erstellenden Bescheinigungen und Berichte, zusammen mit den dazugehörigen Unterlagen, beziehen.