Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 110 32021R2116Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen