Erwägungsgrund 52 32021R2116
Um die Mitgliedstaaten bei der Sicherstellung eines wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Union zu unterstützen, sollte die Kommission den Mitgliedstaaten ein Instrument zur Datenauswertung, mit dem sich Risiken einschätzen lassen, zur Verfügung stellen., Die Kommission sollte bis zum Jahr 2025 einen Bericht vorlegen, um die Nutzung des gemeinsamen Instruments zur Datenauswertung und seine Interoperabilität im Hinblick auf seine allgemeine Nutzung durch die Mitgliedstaaten zu bewerten, erforderlichenfalls zusammen mit geeigneten Vorschlägen.