Erwägungsgrund 82 32021R2116
In Anbetracht des Erfordernisses von mehr Transparenz bei der Verteilung von GAP-Mitteln aus dem EGFL und dem ELER, einschließlich zu Eigentumsstrukturen in Verbindung mit GAP-Begünstigten, sollte die Liste der Begünstigten von GAP-Mitteln, die nachträglich von den Mitgliedstaaten veröffentlicht wird, auch die Identifizierung von Unternehmensgruppen ermöglichen. Dies würde erheblich zur Überwachung von Eigentumsstrukturen beitragen und die Untersuchung von möglichem Missbrauch von Unionsmitteln, möglichen Interessenkonflikten und möglicher Korruption begünstigen.