Erwägungsgrund 86 32021R2116
Um den Datenschutzerfordernissen zu entsprechen, sollten die Begünstigten des EGFL und des ELER über die Veröffentlichung ihrer Daten informiert werden, bevor diese Veröffentlichung stattfindet. Sie sollten auch darauf hingewiesen werden, dass ihre Daten zum Schutz der finanziellen Interessen der Union von Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Union und der Mitgliedstaaten verarbeitet werden können. Darüber hinaus sollten die Begünstigten auf ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und auf die Verfahren für die Ausübung dieser Rechte hingewiesen werden.