Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR) · TITEL VI, KAPITEL II
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 312 32009L0138Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen