Erwägungsgrund 39 32023R1543
Wenn eine Europäische Herausgabeanordnung zur Erlangung von Daten verschiedener Datenkategorien erlassen wird, sollte die Anordnungsbehörde sicherstellen, dass die Voraussetzungen und Verfahren, beispielsweise die Unterrichtung der Vollstreckungsbehörde, für alle betroffenen Datenkategorien eingehalten werden.