Erwägungsgrund 90 32023R1543
Die Kommission sollte für die Schaffung, Wartung und Weiterentwicklung der Referenzimplementierungssoftware zuständig sein. Die Kommission sollte die Referenzimplementierungssoftware gemäß den Datenschutzanforderungen und -grundsätzen der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 – insbesondere den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen und unter Berücksichtigung eines hohen Cybersicherheitsniveaus – konzipieren, entwickeln und warten. Es ist wichtig, dass die Referenzimplementierungssoftware auch geeignete technische Maßnahmen umfasst und es ermöglicht, die organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um ein angemessenes Maß an Sicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten.