Erwägungsgrund 63 32023R1543
Bei Erhalt einer Unterrichtung gemäß dieser Verordnung sollte es der Vollstreckungsbehörde möglich sein, eine Europäische Herausgabeanordnung abzulehnen, wenn die angeforderten Daten durch Immunitäten oder Vorrechte geschützt sind, die nach dem Recht des Vollstreckungsstaats gewährt werden und der Ausführung oder Vollstreckung der Europäischen Herausgabeanordnung im Wege stehen, oder wenn die angeforderten Daten unter Vorschriften über die Festlegung oder Beschränkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit fallen, die sich auf die Pressefreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäußerung in anderen Medien beziehen und der Ausführung oder Vollstreckung der Europäischen Herausgabeanordnung im Wege stehen.