Erwägungsgrund 98 32023R1543
Die Kommission sollte eine Bewertung dieser Verordnung vornehmen, die sich auf die fünf Kriterien Effizienz, Wirksamkeit, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert stützen sollte, und diese Bewertung sollte die Grundlage für Folgenabschätzungen für mögliche weitere Maßnahmen bilden. Der Bewertungsbericht sollte eine Bewertung der Anwendung der vorliegenden Verordnung und der im Hinblick auf ihre Ziele erreichten Ergebnisse sowie eine Bewertung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung auf die Grundrechte enthalten. Die Kommission sollte regelmäßig Informationen einholen, die in die Bewertung dieser Verordnung einfließen.