Erwägungsgrund 85 32023R1543
In der Regel sollte jede schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden oder zwischen den zuständigen Behörden und benannten Niederlassungen oder Vertretern über das dezentrale IT-System erfolgen. Alternative Mittel sollten nur dann verwendet werden können, wenn die Nutzung des dezentralen IT-Systems nicht möglich ist, z. B. wegen besonderer forensischer Erfordernisse, weil das Volumen der zu übermittelnden Daten durch technische Kapazitätsengpässe behindert wird oder, weil man sich in einem Notfall an eine andere Niederlassung, die nicht mit dem dezentralen IT-System verbunden ist, wenden muss. In solchen Fällen sollte die Übermittlung mit den am besten geeigneten alternativen Mitteln erfolgen, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, einen raschen, sicheren und zuverlässigen Informationsaustausch zu gewährleisten.