Erwägungsgrund 82 32023R1543
Um eine effiziente und sichere schriftliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den benannten Niederlassungen oder den Vertretern von Diensteanbietern gemäß dieser Verordnung zu ermöglichen, sollte diesen benannten Niederlassungen oder Vertretern ein elektronischer Zugang zu den nationalen IT-Systemen gewährt werden, die Teil des dezentralen IT-Systems sind, das von den Mitgliedstaaten betrieben wird.