Erwägungsgrund 92 32023R1543
Für den Datenaustausch, der über das dezentrale IT-System erfolgt oder im dezentralen IT-System erfasst wird, sollten die Mitgliedstaaten Statistiken erheben können, um ihren Überwachungs- und Berichterstattungspflichten gemäß dieser Verordnung über ihre nationalen Portale nachzukommen.