Erwägungsgrund 89 32023R1543
Die Mitgliedstaaten sollten von der Kommission entwickelte Software, d. h. die Referenzimplementierungssoftware, anstelle eines nationalen IT-Systems verwenden können. Diese Referenzimplementierungssoftware sollte modular aufgebaut sein, d. h. die Software sollte getrennt von den e-CODEX-Komponenten, die für den Anschluss an das dezentrale IT-System erforderlich sind, geliefert werden und in separaten Paketen enthalten sein. Mit dieser Struktur sollten die Mitgliedstaaten ihre jeweilige bestehende nationale Infrastruktur für die Kommunikation im Justizbereich für die grenzüberschreitende Kommunikation weiter nutzen oder dafür ausbauen können.