Erwägungsgrund 77 32023R1543
Das Fachwissen über die Auslegung könnte gegebenenfalls auch durch Sachverständigengutachten eingeholt werden. Informationen und die Rechtsprechung zur Auslegung des Rechts eines Drittlands und zu Verfahren des Kollisionsrechts in den Mitgliedstaaten sollten auf einer zentralen Plattform wie dem Projekt SIRIUS oder dem Europäischen Justiziellen Netz zur Verfügung gestellt werden, um von den Erfahrungen und dem Fachwissen zu denselben oder ähnlichen Fragen profitieren zu können. Ungeachtet der Verfügbarkeit dieser Informationen auf einer zentralen Plattform sollte eine erneute Konsultation des Drittlands gegebenenfalls aber dennoch möglich sein.