Erwägungsgrund 83 32023R1543
Das dezentrale IT-System sollte sich aus den IT-Systemen der Mitgliedstaaten und der Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie aus interoperablen Zugangspunkten zusammensetzen, über die diese IT-Systeme miteinander vernetzt sind. Die Zugangspunkte des dezentralen IT-Systems sollten auf dem mit der Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten e-CODEX-System beruhen.