Erwägungsgrund 87 32023R1543
Der Einsatz von Mechanismen zur Sicherstellung der Echtheit, wie sie in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen sind, sollte in Betracht gezogen werden.
Der Einsatz von Mechanismen zur Sicherstellung der Echtheit, wie sie in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen sind, sollte in Betracht gezogen werden.