Erwägungsgrund 102 32025R2643
Das Ersuchen oder die Verpflichtung zur vorrangigen Produktion oder Lieferung bestimmter Güter beeinträchtigt die unternehmerische Freiheit und die Vertragsfreiheit, die durch Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) geschützt sind, sowie das Eigentumsrecht gemäß Artikel 17 der Charta nicht unverhältnismäßig. Gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Charta muss jede Einschränkung der Ausübung dieser Rechte und Freiheiten gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen.