Erwägungsgrund 111 32025R2643
Diese Verordnung sollte unbeschadet der Wettbewerbsvorschriften der Union, insbesondere der Artikel 101 bis 109 AEUV und der Rechtsakte, die diesen Artikeln Wirksamkeit verleihen, gelten.
Diese Verordnung sollte unbeschadet der Wettbewerbsvorschriften der Union, insbesondere der Artikel 101 bis 109 AEUV und der Rechtsakte, die diesen Artikeln Wirksamkeit verleihen, gelten.