Erwägungsgrund 112 32025R2643
Im Rahmen der vorliegenden Verordnung bereitgestellte Unionsmittel sollten lediglich die Kosten, die erforderlich sind, um die Ziele des Programms und des Unterstützungsinstruments für die Ukraine decken und sie dürfen nicht zur Deckung von durch die GASP entstehenden Kosten herangezogen werden. Infolgedessen sollten Unionsmittel im Rahmen des Programms und des Unterstützungsinstruments für die Ukraine nicht für die Deckung der Kosten für den Erwerb und die Wartung von Verteidigungsgütern für militärische oder Verteidigungszwecke, auch im Zusammenhang mit der Einrichtung, Verwaltung und Aufrechterhaltung von Pools für die industrielle Bereitschaft im Verteidigungsbereich, verwendet werden. Es sollte jedoch möglich sein, dass Unionsmittel im Rahmen des Programms und des Unterstützungsinstruments für die Ukraine die — insbesondere einmaligen — Kosten decken, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Wartung solcher Güter entstehen, wenn diese Kosten für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EDTIB oder die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der ukrainischen DTIB erforderlich sind.