Erwägungsgrund 97 32025R2643
Vorrangige Ersuchen sollten aus auf einer Initiative eines Mitgliedstaats basierenden Ersuchen der Kommission an in der Union niedergelassene einschlägige Wirtschaftsteilnehmer bestehen, Aufträge für krisenrelevante Güter anzunehmen oder diese vorrangig zu behandeln. Diese vorrangigen Ersuchen sollten als letztes Mittel eingesetzt werden, um zu gewährleisten, dass die Lieferketten im Verteidigungsbereich in Zeiten einer Versorgungskrise weiterhin funktionieren, und nur wenn dies für diesen Zweck erforderlich und verhältnismäßig ist, und sollten darauf abzielen, einen Mitgliedstaat zu unterstützen, der entweder bei der Erteilung eines Auftrags oder bei der Ausführung eines Vertrags zur Versorgung mit krisenrelevanten Gütern mit gravierenden Schwierigkeiten konfrontiert ist. Wirtschaftsteilnehmer sollten die Möglichkeit haben, ein an sie gerichtetes vorrangiges Ersuchen abzulehnen. Bei der Erteilung eines vorrangigen Ersuchens sollte die Kommission die möglichen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Binnenmarkt und die Gefahr einer Verschärfung von Marktverzerrungen berücksichtigen. Darüber hinaus sollte die Auswahl der Empfänger und Begünstigten der vorrangigen Ersuchen diskriminierungsfrei erfolgen.