Erwägungsgrund 115 32025R2643
Diese Verordnung lässt die bestehenden Vorschriften der Union und der Mitgliedstaaten über die Ausfuhr von Verteidigungsgütern und die Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 2009/43/EG unberührt.
Diese Verordnung lässt die bestehenden Vorschriften der Union und der Mitgliedstaaten über die Ausfuhr von Verteidigungsgütern und die Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 2009/43/EG unberührt.