Erwägungsgrund 91 32025R2643
Diese Verordnung sollte auch Instrumente vorsehen, mit denen effizient und koordiniert auf unmittelbar bevorstehende oder eingetretene Versorgungskrisen reagiert werden kann. Da gezielte Maßnahmen vorgesehen werden müssen, abhängig davon, ob krisenrelevante Produkte, die keine Verteidigungsgüter sind, oder krisenrelevante Verteidigungsgüter von schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts oder von deren unmittelbarer Gefahr betroffen sind, sollte diese Verordnung daher zwei verschiedene Zustände von Versorgungskrisen vorsehen.